Denthos AG

Allgemeine Geschäfts Bedingungen

Aktualisiert im Januar 2020

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Allgemeine Lieferbedingungen für Einrichtungen, Apparate und Möbel

1. Allgemeines

Diese Lieferbedingungen sind verbindlich, wenn sie in der Offerte oder in der Vertragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie von der denthos ag ausdrücklich und schriftlich angenommen sind.

2. Offerte / Preise

Das Erstellen einer Offerte ist grundsätzlich ein kostenpflichtiger Auftrag. Die in der Offerte genannten Preise und Liefermöglichkeiten beruhen auf Angaben der Lieferanten und sind für die Zukunft unverbindlich, ausser dies wäre ausdrücklich anders erwähnt. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Lager der denthos ag. Im Preis ist die Verpackung inbegriffen. Deren Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Kunden/Bestellers.

3. Nebenkosten / Sonderleistungen

Sämtliche Nebenkosten wie z.B. für Transport, Transport-Versicherung, Montage, Inbetriebnahme, Betriebsbewilligungen gehen zu Lasten des Kunden/Bestellers. Gleiches gilt für die vorgezogene Recyclinggebühr (vRG Dental), die seit 1. Oktober 2004 auf allen elektrischen und elektronischen zahnärztlichen und zahnlabortechnischen Einrichtungen erhoben wird.

Ebenso hat der Kunde/Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren und dergleichen zu tragen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden, oder sie gegen entsprechenden Nachweis der denthos ag zurückzuerstatten, falls dieser hierfür vorleistungspflichtig geworden war.

Leistungen und Lieferungen, die vom vereinbarten Lieferumfang abweichen, z.B. der Abtransport des Verpackungsmaterials, das Versetzen von vorhandenen Geräten, die Demontage, der Abtransport, Lieferung von Montagematerial, Transporte von Occasionsgeräten und Kleingeräten usw., sind im vereinbarten Preis nicht inbegriffen. Alle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannten Neben- und Sonderkosten werden nach Aufwand verrechnet.

Vorgezogene Recycling-Gebühr (vRG): Die vRG ist im Verkaufspreis nicht inbegriffen. Diese wird separat erhoben. Die vRG umfasst die Entsorgung der Geräte. Nicht in der vRG enthalten sind die Kosten für die Demontage und, wenn nicht vom OSD abgedeckt, der Abtransport.

4. Vertragsabschluss

Zum rechtsgültigen Abschluss des Kaufvertrages/Werkvertrages über die Gegenstände dieser Bestellung bedarf es der schriftlichen Vertragsbestätigung seitens der Lieferfirma.

5. Beratung / Überwachung

Die Installationsberatung ist mit der Lieferung aller technischen Angaben und Unterlagen für Sanitär- und Elektroinstallateur bei definitiv vereinbarter Auftragserteilung im Verkaufspreis inbegriffen. Auf Wunsch werden die exakten Positionen der Anschlüsse auf angelieferte Pläne unter Kostenfolge (1:50 / 1:20) eingezeichnet. Die Pläne sind vor der Ausführung durch den Besteller zu unterschreiben. Die erstmalige Abnahme der bauseitig erstellten Anschlüsse ist inbegriffen. Die Planung, Vergabe, Überwachung und Bauleitung von bauseitigen Arbeiten muss durch entsprechende Fachleute (z.B. Architekt) ausgeführt werden und ist nicht im Preis/Werklohn der Apparate inbegriffen. Die Haftung aus fehlerhaften angelieferten Zeichnungen wird dabei abgelehnt. Bei Einzellieferung von Kleingeräten, die Planungsangaben und Handwerkerberatung am Installationsort benötigen, wird der effektive Planungsaufwand in Rechnung gestellt.

6. Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab Standort der denthos ag auf den Besteller über. Die denthos ag schliesst zu Lasten des Kunden/Bestellers eine Transport- und Bauherrenversicherung ab.

7. Montage / Installation

Alle elektrischen Apparate sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, für den Anschluss an 230 Volt, einphasig, 13 Amp. bestimmt. Falls nicht anders vereinbart, wird die Montage pro Behandlungseinheit an bestehende bauseitige Installationen nach erfolgter Baureinigung ein Kostenanteil gemäss Leistungskatalog verrechnet. Die Installation von Kleingeräten mit Medienanschluss (Wasser, Druckluft, etc.) und Bestandteilen von Behandlungseinheiten sowie EDV- und Netzwerksystemen erfolgt nach Aufwand und ist im Gerätepreis nicht inbegriffen. Jegliches festes Verbinden der Gegenstände mit dem örtlichen Leitungsnetz (Elektro, Wasser, Ablauf u.a.m.), darf nur durch einen konzessionierten Fachmann durchgeführt werden. Darunter fallen u.a. das Setzen von Deckenleuchten, Wand- und Deckenadaptern, das Anschliessen von Lavabos usw.

Kosten bedingt durch terminliche und bauseitige auftraggeberseitige Verschiebungen werden nach Aufwand verrechnet.

8. Bewilligungen

Bewilligungen für meldepflichtige Geräte (z.B. Amalgamabscheider, Röntgenanlagen) sind durch den Kunden/Besteller bei der jeweilig zuständigen Amtsstelle einzuholen (Bundesamt für Gesundheit, Sektion Strahlenschutz, 3003 Bern, resp. kantonale Ämter z.B. für Gewässerschutz u.Ä.). Strahlenschutzplan ebenso sämtliche benötigten Dokumente werden dem Kunden/Besteller nach Aufwand erstellt und verrechnet.

9. Prüfung und Abnahme der Lieferung und Leistung

Sofern kein Übernahmeprotokoll erstellt wird, hat der Kunde/Besteller die Lieferungen und Leistungen nach Erhalt innert angemessener Frist zu prüfen und der denthos ag eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich bekanntzugeben, andernfalls gelten die Lieferungen und Leistungen als erfolgt und genehmigt. Wegen geringfügiger Mängel, insbesondere solcher, die die Funktionstüchtigkeit der Lieferungen und Leistungen nicht wesentlich beeinträchtigen, darf der Kunde/Besteller die Annahme nicht verweigern. Solche Mängel sind jedoch von der denthos ag unverzüglich zu beheben. Bei erheblichen Abweichungen vom Vertrag oder schwerwiegenden Mängeln hat der Kunde/Besteller der denthos ag Gelegenheit zu geben, diese innert einer angemessenen Nachfrist zu beheben.

10. Gewährleistung, Haftung für Mängel

a) Garantiefrist

Ein separates Schreiben mit den Allgemeinen Garantie- und Wartungsbestimmungen der denthos ag liegt bei.

b) Haftung für Mängel in Material, Konstruktion und Ausführung

Die denthos ag verpflichtet sich, alle Teile seiner Lieferung, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung bis zum Ablauf der Garantiefrist schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach Wahl auszubessern oder zu ersetzen.

c) Haftung für zugesicherte Eigenschaften

Sind die schriftlich vereinbarten zugesicherten Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, hat der Kunde/Besteller Anspruch auf Nachbesserung. Gelingt diese Nachbesserung nicht oder nur teilweise, hat der Kunde/Besteller Anspruch auf eine Entschädigung, soweit eine solche ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

d) Ausschlüsse von der Haftung für Mängel

Von der Gewährleistung und Haftung der denthos ag ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, z.B. infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften.

e) Ausschliesslichkeit der Gewährleistungsansprüche

Wegen Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung sowie wegen Fehlens schriftlich zugesicherter Eigenschaften hat der Kunde/Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den hiervor (Ziffer 10a–c) ausdrücklich genannten. Insbesondere wird Haftung für einen Mangelfolgeschaden ausgeschlossen. Für Forderungen und Ansprüche des Kunden/Bestellers aus mangelhafter Beratung und dergleichen haftet die denthos ag nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit.

f) Occasionsgegenstände und Verschleissteile

Auf Occasionsgeräten und Verschleissteilen besteht kein Gewährleistungsanspruch.

11. Ausschluss weiterer Haftung des Lieferanten/Unternehmers

Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden/Bestellers sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden/Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, Kunden/Patienten, entgangener Gewinn sowie von andern mittelbaren und unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit der denthos ag.

12. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt der Hauptsitz der denthos ag, 5506 Mägenwil / AG.

13. Eigentumsvorbehalt

Alle Gegenstände solcher vertraglicher Regelungen bleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung im Eigentum der denthos ag. Sie behält sich das Recht vor, eventuell beim zuständigen Amt den Eintrag vorzunehmen.

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